Heilpraktiker für Psychotherapie: Was das BMG-Gutachten zeigt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Heilpraktikerwesen erstmals umfassend untersuchen lassen. Für Heilpraktiker für Psychotherapie zeigt das Gutachten: In den ausgewerteten Quellen gab es wenige bekannte Rechtsverfahren, viele Befragte verweisen weiter, und die Fortbildung spielt eine große Rolle. Es zeigt aber auch, dass die Datenlage begrenzt ist.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie gehöre ich selbst zu dieser Berufsgruppe. Gerade deshalb stelle ich die Ergebnisse hier nüchtern dar, mit Seitenangaben zum Nachlesen.

Was untersucht wurde

Das Gutachten wurde von der in vivo GmbH im Auftrag des Ministeriums erstellt und 2024 abgeschlossen. Grundlage sind Recherchen, Online-Befragungen, Interviews und Angaben von Gesundheitsämtern, Schulen und Verbänden. Das Design war laut Kurzbericht explorativ, es wurden also keine vorab formulierten Hypothesen geprüft. Viele Zahlen beruhen auf Selbstauskünften und rückblickenden Einschätzungen (S. 283).

Rechtsverfahren und Aufsicht

  • Die antwortenden Gesundheitsämter, je nach Jahr 14 bis 18, meldeten von 2017 bis 2022 keinen Widerruf einer sektoralen Erlaubnis (S. 167).
  • Die Auswertung veröffentlichter Gerichtsentscheidungen von 1993 bis 2023 ergab keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen. Ein Verband berichtete allerdings von sieben Ermittlungsverfahren seit 2014 und drei Verurteilungen (S. 166).
  • Im Zivilrecht fand die Auswertung eine relevante Entscheidung aus dem Jahr 2021, die zulasten der Behandelnden ausging (S. 167).
  • Für 2017 bis 2022 konnten keine Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz identifiziert werden (S. 170).

Das sind gute Signale, aber kein Nachweis von Sicherheit. Laut Gutachten fehlen zu zivilrechtlichen Verfahren öffentlich zugängliche Statistiken (S. 167). Eine umfassende Analyse von Erfolgen und Risiken der Methoden war wegen der Datenlage nicht möglich (Kurzbericht).

Wann Behandelnde weiterverweisen

Die Befragten gaben an, im Schnitt ein- bis zweimal im Jahr eine Behandlung abzulehnen und an ärztliche oder psychotherapeutische Stellen zu verweisen (S. 170–171). Die häufigsten Gründe von 2017 bis 2022 waren (S. 172):

  • Verweis auf Spezialistinnen und Spezialisten: 31 %
  • schwerwiegende gesundheitliche Zustände: 30 %
  • fehlende fallspezifische Expertise: 23 %
  • unklare Diagnose: 17 %
  • akute Notfälle: 10 %

Die Autoren werten diese Angaben als Schätzungen (S. 278).

Womit gearbeitet wird

Am häufigsten nannten die Befragten Gesprächstherapie (68 %). Traumatherapien nannten 40 %, kognitive Verhaltenstherapie 32 % und tiefenpsychologische Psychotherapie 19 %. Die Bandbreite ist groß, auch EFT (17 %) und NLP (14 %) kommen vor. Mehrfachnennungen waren möglich (S. 176). 59 % ordneten ihre Methoden selbst der wissenschaftlich orientierten Medizin zu (Kurzbericht).

Ausbildung und Fortbildung

97 bis 98 % der Anwärterinnen und Anwärter haben einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss, die Ausbildungswege unterscheiden sich aber erheblich (Kurzbericht). 87 % der Befragten gaben an, ihre Kenntnisse hätten sie voll zutreffend durch Fort- und Weiterbildung erworben (S. 178). In 8 % der Fälle wurde die Erlaubnis nach Aktenlage erteilt (S. 274).

Was das für Ihre Suche bedeutet

Weil die Wege so verschieden sind, lohnt es sich, im Erstkontakt nachzufragen:

  • Welche Ausbildung und welche Fortbildungen haben Sie?
  • Haben Sie Erfahrung mit meinem Anliegen?
  • Wann verweisen Sie an Ärztinnen, Ärzte oder approbierte Psychotherapeuten?
  • Was kostet die Behandlung? Die Kosten tragen Patientinnen und Patienten größtenteils selbst (Kurzbericht).

Das Ministerium hält eine vertiefte Prüfung für erforderlich, gerade zu Versorgung und Patientensicherheit (Kurzbericht). Die Diskussion um den Beruf ist also nicht abgeschlossen.

Quellen

Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich der neutralen Information und psychologischen Aufklärung. Er ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische oder psychotherapeutische Diagnostik, Beratung oder Behandlung. Wenden Sie sich bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden stets an einen qualifizierten Arzt, Heilpraktiker für Psychotherapie oder approbierten Psychotherapeuten. In akuten Krisen erreichen Sie den Krisendienst Psychiatrie Oberbayern rund um die Uhr unter 0800 655 3000, bei Lebensgefahr die 112.

Picture of Patrick Raulin-Lohr

Patrick Raulin-Lohr

Als Heilpraktiker für Psychotherapie und Gestalttherapeut (IGE) unterstütze ich Menschen bei Depressionen, traumatischen Erlebnissen, Angststörungen sowie Anpassungsstörungen. In meiner Praxis für Psychotherapie Rosenheim (HeilprG) & Coaching begleite ich zudem auch im beruflichen Kontext, bei zwischenmenschlichen und strukturellen Herausforderungen.

Weitere Artikel

Jetzt ein kostenloses telefonisches Erstgespräch vereinbaren

(Privatpraxis für Selbstzahlende)

Buchen Sie einen Termin

Sollte Ihnen der Kalender hier nicht angezeigt werden, blockiert vermutlich ein Browser-Schutz (Adblocker) das Modul. Sie können Ihren Termin stattdessen direkt über den Link buchen.

Urkunde Gestalttherapeut Rosenheim
Urkunde Organisationsdesigner
Urkunde Gestalttherapie